Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Ausstellende und Sponsor:innen von DVG-Veranstaltungen
Falls in abweichenden veranstaltungsspezifischen Buchungsbedingungen zu den jeweiligen Punkten nichts festgelegt ist, gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen.
Nach der Bestätigung der Anmeldung wird das Logo je nach Zeitpunkt der Anmeldung im gedruckten Programmheft und/oder in der Online-Version aufgeführt.
Durch die Anmeldung der Standfläche / des Sponsorings gilt die Anmeldung noch nicht als bestätigt.
Die Online-Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung ist keine Buchungsbestätigung.
Über die Zulassung des Ausstellers sowie die Standplatzierung entscheidet die DVG Service GmbH, nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie ist berechtigt, Anmeldungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die zur Verfügung stehende Flächenkapazität erschöpft ist.
Die Zulassung erfolgt durch die schriftliche Bestätigung der DVG Service GmbH mit Angabe zur bereitgestellten Standfläche bzw. weiterer Details.
Die Ausstellungsflächen werden von der DVG Service GmbH zugeteilt. Dabei ist diese bemüht, den Wünschen der Aussteller zu entsprechen. Wünsche bzgl. der Standgröße und -lage können bei der Standplatzierung nur bedingt berücksichtigt werden und sind kein Vertragsbestandteil. Die Vergabe der Standflächen erfolgt nach verschiedenen Kriterien, wie z.B. der Hallenkonzeption und den planungstechnischen Möglichkeiten.
Jeder Aussteller erhält einen Hallenplan mit seiner markierten Standfläche.
Die Aussteller sind an die im Ausstellungsplan bezeichnete Lage, Größe (Außenmaß) und Form der Ausstellungsfläche gebunden.
Die DVG Service GmbH behält sich Änderungen aus wichtigen Gründen vor.
Die DVG Service GmbH wird das gebuchte Sponsoring sowie die damit verbundenen Gegenleistungen schriftlich bestätigen.
Der Rücktritt muss in schriftlicher Form an die DVG Service GmbH erfolgen. Bei Rücktritt bis 20 Wochen vor Kongressbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,00 € erhoben.
Bei einem Rücktritt zwischen 20 Wochen bis 13 Wochen vor Kongressbeginn werden 40 % der Standmiete bzw. des vereinbarten Sponsorings erhoben.
Danach wird die gesamte Standmiete / Sponsoringbetrag fällig.
Sollte es der DVG Service GmbH gelingen, die stornierte Standfläche / das Sponsoring anderweitig zu vermieten / vergeben, berechnet diese lediglich die Bearbeitungsgebühr von 200,00 €, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die DVG Service GmbH haftet für Körperschäden (Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit), die auf einer Pflichtverletzung beruhen, welche die DVG Service GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DVG Service GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die DVG Service GmbH haftet darüber hinaus für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten) durch die DVG Service GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen beruhen; wesentliche Vertragspflichten sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die DVG Service GmbH nur, wenn es sich bei diesen Schäden um typische Schäden und nicht um Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn) handelt.
Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Versicherung.
Im Falle höherer Gewalt, die zu einem Ausfall, einem Abbruch oder einer Unterbrechung der Veranstaltung führt, wird der Veranstalter von seiner Leistungspflicht – bei teilbaren Leistungen, soweit für Ausstellende und Sponsor:innen auch teilweise hinsichtlich des betroffenen Teils – frei (§ 275 Absatz 1 BGB). Dies gilt gleichermaßen für Programmänderungen und/oder den Ausfall von Referierenden. Mit der Anmeldung erkennen Ausstellende und Sponsor:innen diesen Vorbehalt an.
Soweit der Veranstalter nicht zu leisten braucht, entfällt auch der Anspruch desselben auf die Gegenleistung der Ausstellenden und Sponsor:innen (§ 326 BGB).
Höhere Gewalt, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht (z. B. weil die Halle nicht dem Veranstalter überlassen werden kann) oder im Sinne des § 275 Absatz 2 BGB ein Missverständnis entsteht, macht auch die Durchführung des Vertrages zwischen Ausstellenden und Sponsor:innen und dem Veranstalter unmöglich. Insoweit ist der Bestand des Vertrages zwischen Ausstellenden und Sponsor:innen und dem Veranstalter also abhängig von der Möglichkeit der Durchführung der Veranstaltung.
Im Übrigen sind erfolgte Leistungen nach § 346 BGB rückabzuwickeln. Alle übrigen Kosten, die den Vertragsparteien jeweils entstanden sind, haben sie selbst zu tragen. Ansprüche der Vertragsparteien auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, insbesondere Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns sind ausgeschlossen, soweit die Nichterfüllung auf höherer Gewalt oder ähnlichen Ereignissen beruht. Muss die bereits eröffnete Veranstaltung infolge von höherer Gewalt oder ähnlicher Ereignisse abgebrochen werden, so werden beide Vertragsparteien ab diesem Zeitpunkt von der Leistungsverpflichtung frei.
Ausstellende und Sponsor:innen haben einen Anspruch auf Auskunft über die Bemühungen des Veranstalters bzgl. der Zusammenstellung und Klärung, die dieser auch über eine Bestätigung bzw. einen Bericht eines Rechtsanwalts oder Wirtschaftsprüfers leisten kann.
Schadenersatzansprüche, entgangener Gewinn, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen u. ä. dem Veranstalter gegenüber wegen eines einer Absage oder eines Abbruchs sind ausgeschlossen, soweit dieser die Absage bzw. den Abbruch nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Diese Folgen gelten auch, soweit Unmöglichkeit gemäß § 275 Absatz 2 oder Absatz 3 BGB vorliegt.
Mit der 2. Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten ab 2,50 € an die DVG zu erstatten. Bei weiteren Mahnungen erhöhen sich die Mahnkosten je nach Verwaltungsaufwand.
In begründeten Fällen, z.B. bei Neu-Kunden, Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die DVG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Leistungszeitraums eine Vorauszahlung/Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung/Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt oder ähnlicher Ereignisse nicht stattfinden, wird die DVG Service GmbH die Veranstaltung absagen oder zu einem neuen Termin durchführen. Für den Fall, dass die Veranstaltung zu einem neuen Termin durchgeführt werden soll, wird die DVG Service GmbH den Ausstellenden und Sponsor:innen ein neues Vertragsangebot unterbreiten.
Mit der Anmeldung erkennen die teilnehmende Firma und ihre Mitarbeiter die vorstehenden Regelungen an.
Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Auf den Veranstaltungen werden Bild-, Ton- und Videoaufnahmen gemacht. Diese Aufnahmen können auf den Websites, den Social-Media-Kanälen oder Drucksachen des Veranstalters sowie in Print- und Onlinemedien veröffentlicht werden. Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung dokumentieren Sie Ihr Einverständnis, dass ggf. in diesem Rahmen Aufnahmen von Ihnen gemacht werden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, dieses Einverständnis bei den Fotografen:innen zu widerrufen. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die beauftragten und entsprechenden gekennzeichneten Fotograf:innen / Filmenden des Veranstalters.
Die wissenschaftlichen Vorträge unterliegen dem Urheberrecht. Es ist daher untersagt, Bild-, Ton- oder Videomitschnitte anzufertigen. Bei Nichtbeachtung ist der/die Tagungsleiter:in berechtigt, Saalverweise auszusprechen. Ausstellende und Sponsor:innen gestatten dem Veranstalter, im Rahmen der Veranstaltung ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein, selbst oder durch Dritte Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen der Ausstellenden und Sponsor:innen zu erstellen und inhaltlich, örtlich und zeitlich unbegrenzt in allen audiovisuellen Medien zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen und zu senden. Diese können ggf. auf der Homepage, auf den Social-Media-Kanälen oder Drucksachen des Veranstalters sowie in Print-/Onlinemedien veröffentlicht werden. Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung dokumentieren Sie Ihr Einverständnis, dass ggf. in diesem Rahmen auch Aufnahmen mit Ihnen gemacht werden. Eine öffentliche Präsentation von Aufnahmen, in der einzelne Ausstellende und Sponsor:innen im Vordergrund stehen, erfolgt nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung. Ausstellende und Sponsor:innen haben jederzeit die Möglichkeit, dieses Einverständnis beim Veranstalter zu widerrufen.
Der Veranstalter sichert zu, den Ausstellerbetrag nicht für die Finanzierung von Unterhaltungsprogrammen, die Einladung von Begleitpersonen oder die Begleichung unangemessener Bewirtungskosten zu verwenden.
Die Auswahl der Veranstaltungsörtlichkeiten erfolgt nach sachlichen Gesichtspunkten.
Ausstellende und Sponsor:innen sind verpflichtet, den Weisungen des Veranstalters bzw. denen des Ordnungspersonals Folge zu leisten. Ansprüche hieraus gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit dieser die Notwendigkeit der Weisungen nicht zu vertreten hat.
DVG Service GmbH
An der Alten Post 2
35390 Gießen
Telefon: 0641-9844460