Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Teilnahme an DVG-Veranstaltungen

Falls in abweichenden veranstaltungsspezifischen Teilnahmebedingungen zu den jeweiligen Punkten nichts festgelegt ist, gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen.

Die Veranstaltungen der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft sind nur für Fachbesucher:innen zugänglich. Fachbesucher:innen sind Tierärzt:innen und Studierende der Veterinärmedizin, in Ausnahmefällen auch Angehörige anderer Berufe mit akademischer Ausbildung. D.h. fundierte Kenntnisse der Veterinärmedizin bilden die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen der DVG. Diese Anforderungen werden bei Nicht-Tierärzt:innen als Zielgruppe/Teilnehmenden nicht erfüllt. Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) haben Zugang zum TFA-Programm ohne Nachweis.

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen können ggf. auf der Homepage, auf den Social-Media-Kanälen oder Drucksachen des Veranstalters sowie in Print-/Onlinemedien veröffentlicht werden. Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung dokumentieren Sie Ihr Einverständnis, dass ggf. in diesem Rahmen auch Aufnahmen mit Ihnen gemacht werden. Eine öffentliche Präsentation von Aufnahmen, in der einzelne Teilnehmer im Vordergrund stehen, erfolgt nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung. Teilnehmer haben jederzeit die Möglichkeit, dieses Einverständnis beim Veranstalter zu widerrufen.

Die wissenschaftlichen Vorträge unterliegen dem Urheberrecht. Es ist daher untersagt, Bild-, Ton- oder Videomitschnitte anzufertigen. Bei Nichtbeachtung ist der/die Tagungsleiter:in berechtigt, Saalverweise auszusprechen. Die Teilnehmenden gestatten dem Veranstalter, im Rahmen der Veranstaltung ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein, selbst oder durch Dritte Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen der Teilnehmenden zu erstellen und inhaltlich, örtlich und zeitlich unbegrenzt in allen audiovisuellen Medien zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen und zu senden. Diese können ggf. auf der Homepage, auf den Social-Media-Kanälen oder Drucksachen des Veranstalters sowie in Print-/Onlinemedien veröffentlicht werden. Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung dokumentieren Sie Ihr Einverständnis, dass ggf. in diesem Rahmen auch Aufnahmen mit Ihnen gemacht werden. Eine öffentliche Präsentation von Aufnahmen, in der einzelne Teilnehmenden im Vordergrund stehen, erfolgt nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung. Teilnehmende haben jederzeit die Möglichkeit, dieses Einverständnis beim Veranstalter zu widerrufen.

Teilnehmende sind verpflichtet, den Weisungen des Veranstalters bzw. denen des Ordnungspersonals Folge zu leisten. Ansprüche hieraus gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit dieser die Notwendigkeit der Weisungen nicht zu vertreten hat.

Sie haben die Möglichkeit, per VISA, Mastercard, Paypal oder per SEPA-Lastschrift (EC-Zeichen) zu bezahlen. Auch gibt es die Möglichkeit, per Rechnung zu zahlen. Sie erhalten eine Rechnung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, sobald Sie Ihre Daten eingegeben haben. Die hier aufgeführten Preise sind Bruttopreise. Die Rechnung ist sofort nach Rechnungsstellung fällig. Ein Preisnachlass nach Abschluss der Buchung wird nicht gewährt. Sollte die Rechnung bis zum Veranstaltungstag nicht beglichen worden sein, kann der Veranstalter den Zugang zur Veranstaltung verwehren.

Die Rechnung der DVG ist sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei verspäteter Zahlung behält sich die DVG das Recht vor, die jeweils geltenden, gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

Mit der 2. Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten ab 2,50 € an die DVG zu erstatten. Bei weiteren Mahnungen erhöhen sich die Mahnkosten je nach Verwaltungsaufwand.

In begründeten Fällen, z.B. bei Neu-Kunden, Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die DVG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Leistungszeitraums eine Vorauszahlung/Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung/Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Im Falle höherer Gewalt, die zu einem Ausfall, einem Abbruch oder einer Unterbrechung der Veranstaltung führt, wird der Veranstalter von seiner Leistungspflicht – bei teilbaren Leistungen, soweit für den/die Teilnehmer:in, auch teilweise hinsichtlich des betroffenen Teils – frei (§ 275 Absatz 1 BGB). Dies gilt gleichermaßen für Programmänderungen und/oder den Ausfall von Referierenden. Mit der Anmeldung erkennen Teilnehmende diesen Vorbehalt an.

Soweit der Veranstalter nicht zu leisten braucht, entfällt auch der Anspruch desselben auf die Gegenleistung des Teilnehmenden (§ 326 BGB).

Höhere Gewalt, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht (z. B. weil die Halle nicht dem Veranstalter überlassen werden kann) oder im Sinne des § 275 Absatz 2 BGB ein Missverständnis entsteht, macht auch die Durchführung des Vertrages zwischen dem/der Teilnehmer:in und dem Veranstalter unmöglich. Insoweit ist der Bestand des Vertrages zwischen dem/der Teilnehmer:in und dem Veranstalter also abhängig von der Möglichkeit der Durchführung der Veranstaltung.

Im Übrigen sind erfolgte Leistungen nach § 346 BGB rückabzuwickeln.

Der/die Teilnehmer:in hat einen Anspruch auf Auskunft über die Bemühungen des Veranstalters bzgl. der Zusammenstellung und Klärung, die dieser auch über eine Bestätigung bzw. einen Bericht eines Rechtsanwalts oder Wirtschaftsprüfers leisten kann.

Schadenersatzansprüche, entgangener Gewinn, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen u. ä. dem Veranstalter gegenüber wegen eines einer Absage oder eines Abbruchs sind ausgeschlossen, soweit dieser die Absage bzw. den Abbruch nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Diese Folgen gelten auch, soweit Unmöglichkeit gemäß § 275 Absatz 2 oder Absatz 3 BGB vorliegt.

Mit der 2. Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten ab 2,50 € an die DVG zu erstatten. Bei weiteren Mahnungen erhöhen sich die Mahnkosten je nach Verwaltungsaufwand.

In begründeten Fällen, z.B. bei Neu-Kunden, Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die DVG berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Leistungszeitraums eine Vorauszahlung/Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung/Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Bei vielen Veranstaltungen ist die Mitnahme von Hunden möglich, ein durchsetzbarer Anspruch hierauf besteht aber nicht. Ob die Mitnahme von Hunden für eine bestimmte Veranstaltung grundsätzlich möglich ist, kann auf der Website des Veranstalters eingesehen werden. Falls die Mitnahme von Hunden erlaubt ist, gelten folgende Bedingungen:

Aus Gründen des Tierwohls, der Sicherheit der Teilnehmenden, des Gesundheitsschutzes und im Sinne einer ungestörten Durchführung der Veranstaltung behält sich der Veranstalter vor, einzelnen Tieren den Zugang zu verweigern bzw. diese aus dem Veranstaltungsort zu verweisen. Bei einem Verweis ist das Tier unverzüglich aus dem Veranstaltungsgelände zu entfernen. Hunde, die verletzt oder krank sind, dürfen nicht mitgebracht werden. Mitgebrachte Hunde sind artgerecht, sicher und gemäß den Tierschutzbestimmungen zu behandeln. Andere Hunde und Personen dürfen durch den Hund nicht gefährdet, beeinträchtigt oder verängstigt werden. Ein ordnungsgemäßer und sicherer Veranstaltungsablauf muss sichergestellt sein. Bei Vorführungen eines Hundes oder mit einem Hund ist in besonderem Maße auf das Tierwohl und die Belange des Tieres Rücksicht zu nehmen. Hunde sind im Veranstaltungsgebäude und -gelände grundsätzlich an der Leine zu führen. Hunde müssen nachweislich gegen Tollwut geimpft sein. Die Erstimpfung des Hundes muss mindestens 21 Tage vor Teilnahme vorgenommen worden sein. Auf Verlangen muss der Impfausweis vorgelegt werden. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt sein; eine vertraute Person muss beim Hund verbleiben. Bei ungewöhnlichen Hunden mit einer besonderen Größe oder Eigenart usw. empfiehlt der Veranstalter, die Mitnahme im Vorfeld abzustimmen.

Für den Fall einer Räumung oder Evakuierung der Veranstaltungsstätte ist sicherzustellen, dass die Hunde sicher aus der Veranstaltungsstätte verbracht werden können, ohne die Maßnahmen der Räumung oder Evakuierung zu behindern.

Bei Stornierungen bis vier Wochen vor der Veranstaltung wird die bezahlte Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro zurückerstattet. Beträgt die Teilnahmegebühr 100,00 Euro oder weniger werden 50% der Teilnahmegebühr zurückerstattet. Danach ist leider keine Rückerstattung mehr möglich.

Sie können jederzeit kostenlos eine/n Ersatzteilnehmer:in benennen. Wenn ein/e Teilnehmer:in nicht an der Veranstaltung teilnimmt, sich aber bis spätestens zwei Wochen nach der Veranstaltung unter Vorlage eines ärztliches Attests oder einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krank meldet, wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Andernfalls werden keine Teilnahmegebühren zurückerstattet.

Nimmt eine Person nicht an der Tagung teil und gibt im Vorfeld nicht darüber Bescheid, werden keine Teilnahmegebühren zurückerstattet (No-Show). Bitte richten Sie alle Stornierungen schriftlich an die DVG Service GmbH in Gießen.

DVG Service GmbH
An der Alten Post 2
35390 Gießen
Tel: 0641/9844460
E-Mail: Veranstaltungen@dvg.de